Revision Prüfungsordnung

Die erste Höhere Fachprüfung nach der revidierten Prüfungsordnung wird im Oktober 2026 stattfinden. Die Publikation der revidierten Prüfungsordnung im Bundesblatt ist per 20. November 2025 erfolgt. Wir gehen davon aus, dass sowohl die Prüfungsordnung als auch die Wegleitung Mitte bis Ende Januar unterzeichnet werden und im Februar in Kraft treten. Der Entwurf der Prüfungsordnung als auch die detaillierte Wegleitung sind vorbehältlich der Genehmigung aufgeschaltet.

Nach Inkrafttreten sind für Februar 2026 mehrere Informationsveranstaltungen geplant, die Daten werden in Kürze publiziert.

Das neu gestaltete Berufsbild und das Qualifikationsprofil haben inhaltlich  kaum Veränderungen erfahren. Es wurde also kein neues Anforderungsprofil, geschweige denn ein neuer Beruf «erfunden». Durch die Neugestaltung haben die Dokumente vielmehr an Prägnanz und Übersichtlichkeit gewonnen. Diese Dokumente werden zeitgleich mit der revidierten Prüfungsordnung in Kraft treten.

Das Wichtigste in Kürze: Nach wie vor wird die Prüfung eine Fallstudie, ein Fachgespräch zur Fallstudie sowie einen schriftlichen Prüfungsteil zu spezifischen Fachthemen beinhalten. Der heutige Prüfungsteil 3 mit einer mündlichen und schriftlichen Position wird durch einen praktischen (Handlungskompetenzbereich A: Einleitungen von therapeutischen Prozessen - "Begegnen") und mündlichen Prüfungsteil ersetzt. Die supervidierte komplementärtheraupeutische Berufspraxis muss neu noch mit 18 Supervissionsstunden begleitet werden. Die drei Methoden Bewegungs- und Körpertherapie, Biodynamik und Eutonie sind in der revidierten Prüfungsordnung nicht mehr aufgeführt. Praktizierende dieser drei Methoden haben die Möglichkeit, während einer Übergangsfrist von zwei Jahren noch die HFP nach alter Prüfungsordnung zu absolvieren.

Gemäss den Vorgaben des SBFI umfasst das Berufsbild neu nur noch knappe zwei Seiten und wird als eigenes Kapitel in die Prüfungsordnung integriert. Das Qualifikationsprofil wird den Anhang der neuen Wegleitung darstellen. Es beinhaltet die Übersicht der Handlungskompetenzen sowie die Beschreibung des Anforderungsniveaus des Berufes mit einer Darstellung der einzelnen Kompetenzbereiche und den entsprechenden Leistungskriterien. Es ersetzt ab Inkrafttreten das aktuell geltende Kompetenzprofil sowie den gesamten Anhang des alten Berufsbilds.