Zulassungsbedingungen

Die Zulassung zur HFP ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Abschluss auf mindestens Sekundarstufe II oder äquivalent 
  • Branchenzertifikat KT 
  • Komplementärtherapeutische Berufspraxis 
  • Nachweis über absolvierte Supervision 

Sollten sich mehr Kandidat*innen anmelden als Prüfungsplätze zur Verfügung stehen, entscheiden nebst der regulären Zulassungsbedingungen auch die Reihenfolge des Eingangs und die Vollständigkeit der Unterlagen über die Zulassung zur Prüfung.

Kosten der Höheren Fachprüfung

Die Kosten für die Höhere Fachprüfung (HFP) für KomplementärTherapeut*innen betragen CHF 2'750.- (gültig ab HFP 2024/2).

Sie setzen sich folgendermassen zusammen:

  • Zulassungsgebühr (fällig nach Zulassungsentscheid, auch im Falle einer Ablehnung) CHF 500.-
  • Prüfungsgebühr (fällig nach bestätigter Zulassung) CHF 2'250.-

Ablauf Übergangsbestimmungen

Während 7 Jahren nach Aufnahme einer Methode in die Prüfungsordnung über die Höhere Fachprüfung für KomplementärTherapeut*innen (PO), gelten folgende Übergangsbestimmungen:
Prüfungsordnung (Ziffer 9.12), Erlass der Supervision als Zulassungsbedingung zur HFP
Wer
a) zum Zeitpunkt der Aufnahme der entsprechenden Methode in die Prüfungsordnung über die Höhere Fachprüfung für KomplementärTherapeutinnen und KomplementärTherapeuten gemäss Ziffer 1.22 die Methode seit mindestens 5 Jahren mit einem Arbeitspensum von minimal 30% beruflich praktiziert, oder die Methode seit mindestens 4 Jahren mit einem Arbeitspensum von minimal 50% beruflich praktiziert
und
b) das Branchenzertifikat über das Gleichwertigkeitsverfahren erlangt hat,
kann ohne Nachweis der Supervision gemäss Prüfungsordnung Ziff. 3.31 d) direkt zur eidgenössischen Höheren Fachprüfung zugelassen werden.

-> Diese Übergangsbestimmungen HFP können geltend gemacht werden, wenn die Anmeldung und das vollständige Dossier VOR Ablauf der Übergangsfrist bei der OdA KT eintreffen! Die Aufnahmedaten der einzelnen Methoden sind als Übersicht in der Rubrik Methoden ersichtlich.