Antrag zur Zulassung als SupervisorIn OdA KT

für die im Rahmen der Zulassung zur HFP KT geforderte KT-spezifische Supervision der komplementärtherapeutischen Berufspraxis

Wichtiger Hinweis: Das Verfahren zur Tätigkeit als Supervisor*in für die komplementärtherapeutische Berufspraxis wird sich im Zusammenhang mit der revidierten Prüfungsordnung HFP KT ändern. Wir rechnen mit einer Inkraftsetzung per Februar 2026 und empfehlen die neuen Vorgaben und die neue Gebührenregelung abzuwarten.

Verfahren
A) Für Personen mit anerkanntem Abschluss in Supervision 1

1 Gemäss "Reglement Zulassung von Supervisor*innen OdA KT", 4. Zulassung, Abs. 2a, werden ausschliesslich folgende Qualifikationen als anerkannte Abschlüsse in Supervision akzeptiert:

  • eidg. Diplom „Beratungsperson mit Fachrichtung Supervisor*in-Coach oder mit Fachrichtung Organisationsberater*in“
  • eidg. Diplom „Berater*in im psychosozialen Bereich“
  • eidg. Fachausweis als betriebliche/r Mentor*in
  • BSO oder ARS anerkannte Ausbildung oder Aktivmitgliedschaft
  • Psychiater*in SGPP
  • Psychotherapeut*in ASP
  • Fachpsychologin/Fachpsychologe für Psychotherapie FSP
B) Für KomplementärTherapeut*innen mit supervisionsrelevanter Aus- bzw. Weiterbildung
Ich weise meine Qualifikation gemäss "Reglement Zulassung von Supervisor*innen OdA KT", 4. Zulassung, Abs. 2b, nach und reiche die geforderten Unterlagen per E-Mail an info(at)oda-kt.ch ein:
Personalien
Das Datum kann direkt ins Feld geschrieben oder mit der Maus ausgewählt werden.
Heimatort gefolgt vom Kantonskurzzeichen (getrennt mit einem Leerschlag).
Korrespondenzadresse

° Falls Rechnung an Praxisadresse gewünscht.

 

Abschliessen und senden
Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit einer Übersicht Ihrer Anmeldung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an info(at)oda-kt.ch.