Höhere Fachprüfung (HFP)

Der Titel „KomplementärTherapeut/in mit eidgenössischem Diplom" wird durch den erfolgreichen Abschluss der Höheren Fachprüfung (HFP) für KomplementärTherapeutinnen und KomplementärTherapeuten erworben. Die HFP dient dazu, abschliessend zu prüfen, ob die Kandidatinnen und Kandidaten über die im Berufsbild geforderten Handlungskompetenzen verfügen, die zur Ausübung einer verantwortungsvollen Berufstätigkeit erforderlich sind. 

Informationsveranstaltungen

Die OdA KT führt regelmässig Informationsveranstaltungen zum Thema Gleichwertigkeitsverfahren Branchenzertifikat und Höhere Fachprüfung durch. Unter Informationsveranstaltungen können Sie sich für den Anlass anmelden und finden detaillierte Angaben zum Anlass.

Seit Januar 2018 werden Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, finanziell unterstützt. Sie können einen entsprechenden Antrag beim Bund stellen (Newsletter Dezember 2018). Welche Voraussetzungen sie für den Erhalt von Bundesbeiträgen erfüllen müssen und wie sie die Unterstützung beantragen müssen, erfahren sie direkt beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI.