Zulassung von Supervisorinnen und Supervisoren durch die OdA KT
Wichtiger Hinweis: Aufgrund der Revision der Prüfungsordnung HFP ergeben sich Anpassungen im Bereich der komplementärtherapeutischen supervidierten Berufspraxis, auch die bisherige Zulassung von Supervisor*innen ist betroffen. Zurzeit ist der Entwurf der revidierten Prüfungsordnung in Publikation, wir gehen davon aus, dass diese im Februar 2026 in Kraft treten wird. Für Personen, die an der Tätigkeit als Supervisor*in interessiert sind, empfehlen wir diesen Zeitpunkt abzuwarten und sich anschliessend über das neue Verfahren und die angepassten Gebühren zu informieren.
Von der OdA KT zugelassene Supervisorinnen und Supervisoren führen die im Rahmen der Zulassung zur Höheren Fachprüfung KomplementärTherapie geforderte Supervision der komplementärtherapeutischen Berufspraxis durch. Die Anforderungen an die Zulassung von Supervisorinnen / Supervisoren durch die OdA KT sind im Reglement zur Zulassung von Supervisorinnen und Supervisoren der OdA KT geregelt.
