Mindestanforderungen an Supervisor*innen

Die OdA KT führt eine Liste von Supervisorinnen und Supervisoren, welche die Mindestanforderungen gemäss Reglement supervidierte komplementärtherapeutische Berufspraxis erfüllen (Punkt 5.2). Nur solche Supervisionsstunden werden für die Zulassung zur Höheren Fachprüfung angerechnet.

Die Supervisor*innen-Liste wird zurzeit aktualisiert.

Die Supervision kann auch bei Personen in Anspruch genommen, die nicht auf dieser Liste aufgeführt sind, solange diese die Mindestanforderungen erfüllen. Die OdA KT empfiehlt bereits vor Beginn der ersten Supervision und nicht erst bei der Anmeldung zur Höheren Fachprüfung die gewünschte Person zu bitten, ihre Qualifikation von der OdA KT prüfen zu lassen.

Wichtiger Hinweis: Die auf der Liste der OdA KT aufgeführten Supervisor*innen sind nicht automatisch auch auf der Liste der vorbereitenden Kurse des Bundes (Meldeliste SBFI) für die subjektorientierte Finanzierung eingetragen. Umgekehrt erfüllen die dort gelisteten Supervisor*innen nicht automatisch die Mindestanforderungen der OdA KT.