Höhere Fachprüfung (HFP)
Revidierte Prüfungsordnung in Kraft
Die revidierte Prüfungsordnung ist per 29. Januar 2026 in Kraft getreten. Der Vorstand und die Prüfungskommission der OdA KT freuen sich sehr, dass der anspruchsvolle und langwierige Revisions- und Genehmigungsprozess erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Am 13.02.2026 hat die OdA KT die vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) unterzeichneten Exemplare der PO in den drei Landessprachen erhalten.
Kandidat*innen der HFP vom April 2026 absolvieren die höhere Fachprüfung noch nach alter Prüfungsordnung und Wegleitung. Die entsprechenden Dokumente sind in der Rubrik Reglemente und Prüfungsvorbereitung separat aufgeschaltet.
Wer eine Methode praktiziert, die nicht mehr in der Prüfungsordnung vom 29.01.2026 aufgeführt ist, kann noch bis Ende 2027 die höhere Fachprüfung absolvieren. Die Prüfung richtet sich nach den Vorgaben der Prüfungsordnung vom 09.09.2015. Wenn Sie sich zur höheren Fachprüfung anmelden möchten, melden Sie sich bitte direkt beim Prüfungssekretariat hfp(at)oda-kt.ch.
Komplementärtherapeut*in mit eidgenössischem Diplom
Der Titel „Komplementärtherapeut*in mit eidgenössischem Diplom" wird durch den erfolgreichen Abschluss der höheren Fachprüfung (HFP) für Komplementärtherapeutinnen und Komplementärtherapeuten erworben. Die HFP dient dazu, abschliessend zu prüfen, ob die Kandidatinnen und Kandidaten über die im Berufsbild geforderten Handlungskompetenzen verfügen, die zur Ausübung einer verantwortungsvollen Berufstätigkeit erforderlich sind.
Informationsveranstaltungen
Die OdA KT führt regelmässig Informationsveranstaltungen zum Thema Gleichwertigkeitsverfahren Branchenzertifikat und höhere Fachprüfung durch. Unter Informationsveranstaltungen können Sie sich für den Anlass anmelden und finden detaillierte Angaben zum Anlass.
Bundesbeiträge
Seit Januar 2018 werden Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, finanziell unterstützt. Sie können einen entsprechenden Antrag beim Bund stellen (Newsletter Dezember 2018 und Newsletter Februar 2025). Welche Voraussetzungen sie für den Erhalt von Bundesbeiträgen erfüllen müssen und wie sie die Unterstützung beantragen müssen, erfahren sie direkt beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI.